Änderungen im Gebäudeenergiegesetz zum Jahreswechsel 2024/2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit seiner Einführung im Jahr 2020 ein zentraler Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende stehen wir nun vor einer Reihe von bedeutenden Änderungen, die zum Jahresende 2024 in Kraft treten sollen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf Bauherren, Eigentümer und Mieter.
Hintergrund des GEG
Das GEG bündelt die bisherigen Regelungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren. Mit der Reform zum Jahresende 2024 sollen die Ziele der Bundesregierung noch ambitionierter gefasst und der Weg für eine klimaneutrale Gebäudebilanz bis 2045 geebnet werden.
Wichtige Änderungen im GEG
1. *Verschärfung der Anforderungen an den Neubau:*
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Neubauten einen deutlich höheren Wärmeschutz Standard erfüllen. Der Primärenergiebedarf wird weiter gesenkt, sodass neue Gebäude nur noch einen maximalen Primärenergiebedarf von 40 kWh/m² pro Jahr aufweisen dürfen, was einer Reduzierung um etwa 20% im Vergleich zu den bisherigen Standards entspricht. Zudem wird eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien gefordert, insbesondere durch die Integration von Photovoltaikanlagen in Neubauten.
2. *Sanierung bestehender Gebäude:*
Eigentümer von Bestandsgebäuden werden verpflichtet, ihre Immobilien bis 2030 auf einen Heizungsstandard umzurüsten, der ausschließlich erneuerbare Energien nutzt. Diese Regelung betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Bei umfassenden Sanierungen müssen bis Ende 2024 die Vorgaben zur Dämmung eingehalten werden, die eine energetische Sanierung vorantreiben sollen.
3. *Einführung eines Sanierungsfahrplans:*
Um die langfristige Planung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen zu erleichtern, wird ein verpflichtender Sanierungsfahrplan für Eigentümer eingeführt. Dieser wird dabei helfen, die erforderlichen Maßnahmen zu planen, zu priorisieren und die Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
4. *Finanzielle Anreize und Förderprogramme:*
Die Bundesregierung wird bestehende Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Einbau erneuerbarer Energien ausweiten und attraktiver gestalten. Eigentümer, die sich für energetische Sanierungen entscheiden, können mit Fördermitteln und zinsgünstigen Darlehen rechnen, um die finanziellen Belastungen abzumildern.
5. *Zielvorgaben für CO2-Reduzierung:*
Im Sinne der Klimaziele wird das GEG von einem reinen Energieeffizienzgesetz zu einem umfassenderen Klimaschutzinstrument erweitert. Es wird eine verbindliche CO2-Bilanz für Gebäude eingeführt, um den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2045 auf null zu reduzieren. Dies geschieht durch die Integration von CO2-Emissionsfaktoren in die energetischen Nachweise.
Auswirkungen auf Bauherren und Eigentümer
Die neuen Regelungen des GEG erfordern ein Umdenken bei Bauherren und Eigentümern. Investitionen in die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien werden unabdingbar, um den neuen gesetzgeberischen Vorgaben gerecht zu werden. Gleichzeitig bieten sie aber auch Chancen: Eine energieeffiziente Immobilie steigert nicht nur den Wert des Eigentums, sondern sichert auch langfristig niedrigere Betriebskosten.
Fazit
Die geplanten Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes zum Jahresende 2024 sind ein weiterer Schritt in Richtung eines nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudesektors in Deutschland. Während die neuen Anforderungen für Bauherren und Eigentümer eine Herausforderung darstellen, bieten sie auch die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen und sich den zukünftigen Marktanforderungen anzupassen. Es bleibt spannend, wie sich die Umsetzung der neuen Vorgaben auf die Bau- und Immobilienbranche auswirken wird. Die Weichen für eine nachhaltige Zukunft sind jedoch klar gestellt.